Rechtliches

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Stand: 26. Juni 2026. Diese AGB dienen als Website-Fassung für Leistungen der VISUP GmbH.

1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Angebote, Lieferungen und Leistungen der VISUP GmbH, Steinhof 10, 40699 Erkrath, insbesondere in den Bereichen Werbetechnik, Beschriftung, Leuchtwerbung, Schilder, Druck, Sonderbau, Produktion und Montage.

Abweichende Bedingungen des Auftraggebers gelten nur, wenn VISUP ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.

2. Angebot und Vertragsschluss

Angebote von VISUP sind freibleibend, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden. Ein Vertrag kommt durch schriftliche Auftragsbestätigung, Annahme eines Angebots oder Beginn der Leistungsausführung zustande.

Grundlage des Auftrags sind die vereinbarten Leistungsbeschreibungen, Maße, Materialien, Entwürfe, Daten, Freigaben und Termine.

3. Preise und Zahlung

Alle Preise verstehen sich, sofern nicht anders angegeben, netto zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer.

VISUP ist berechtigt, für größere Projekte, Sonderanfertigungen oder Materialbestellungen angemessene Abschlagszahlungen oder Anzahlungen zu verlangen.

Rechnungen sind innerhalb der auf der Rechnung genannten Frist ohne Abzug zahlbar.

4. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

Der Auftraggeber stellt alle für die Ausführung erforderlichen Informationen, Daten, Freigaben, Maße, Zugangsmöglichkeiten und Genehmigungen rechtzeitig bereit.

Verzögerungen, Mehrkosten oder Fehler, die durch verspätete, fehlerhafte oder unvollständige Angaben entstehen, gehen zulasten des Auftraggebers.

5. Entwürfe, Freigaben und Änderungen

Entwürfe, Visualisierungen, Layouts und technische Vorschläge sind vor Produktion durch den Auftraggeber zu prüfen und freizugeben.

Nach Freigabe gewünschte Änderungen können zusätzliche Kosten und Terminverschiebungen verursachen. VISUP weist hierauf nach Möglichkeit vor Ausführung hin.

6. Produktion, Lieferung und Montage

Liefer- und Montageterminen liegen planbare Produktions- und Montageabläufe zugrunde. Verbindliche Fixtermine bedürfen einer ausdrücklichen schriftlichen Vereinbarung.

Montageleistungen setzen geeignete bauliche, technische und organisatorische Voraussetzungen vor Ort voraus. Erforderliche Genehmigungen, Statiknachweise oder Sonderfreigaben sind vom Auftraggeber einzuholen, sofern nichts anderes vereinbart ist.

7. Materialien, Farben und Toleranzen

Material-, Farb- und Oberflächenabweichungen können produktions-, chargen-, licht- oder materialbedingt auftreten und stellen keinen Mangel dar, sofern sie branchenüblich und zumutbar sind.

Bei Sonderanfertigungen, Druck, Folien, Lackierungen, Fräsungen, Laserzuschnitten und handwerklicher Endbearbeitung gelten technisch bedingte Toleranzen als vereinbart.

8. Nutzungsrechte und Schutzrechte

Der Auftraggeber versichert, dass bereitgestellte Logos, Schriften, Bilder, Marken, Texte und sonstige Inhalte frei von Rechten Dritter sind oder die erforderlichen Nutzungsrechte vorliegen.

An von VISUP erstellten Entwürfen, Konzepten, Zeichnungen, Produktionsdaten und Gestaltungsvorschlägen verbleiben die Rechte bei VISUP, soweit nicht ausdrücklich eine weitergehende Rechteeinräumung vereinbart wurde.

9. Eigentumsvorbehalt

Gelieferte Waren und hergestellte Produkte bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum der VISUP GmbH.

Bei Verarbeitung oder Montage bleibt der Eigentumsvorbehalt im rechtlich zulässigen Umfang bestehen.

10. Gewährleistung

Der Auftraggeber hat Leistungen nach Lieferung, Abholung oder Montage unverzüglich zu prüfen und erkennbare Mängel zeitnah schriftlich anzuzeigen.

Bei berechtigten Mängeln ist VISUP zunächst zur Nachbesserung oder Ersatzlieferung berechtigt. Weitergehende Ansprüche richten sich nach den gesetzlichen Vorschriften.

11. Haftung

VISUP haftet unbeschränkt bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.

Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet VISUP nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und begrenzt auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden.

12. Schlussbestimmungen

Es gilt deutsches Recht. Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz der VISUP GmbH.

Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.